Bei Immobiliengeschäften stellt sich häufig die Frage, wer die Provision für den Immobilienmakler übernimmt. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Türkei kann die Immobilienprovision sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt werden.
Wenn die Verkaufstransaktion über einen Immobilienmakler erfolgt, müssen sowohl der Käufer und Verkäufer, 2% des Verkaufspreises Kommission zahlungspflichtig ist. Darüber hinaus ist in diesen Preisen auch die Mehrwertsteuer (MwSt.) enthalten. Das heißt, bei einem über ein Immobilienbüro abgewickelten Verkauf kann eine Gesamtprovision von 4 % zzgl. MwSt. anfallen. Dieser Satz stellt jedoch die maximale (höchste) Grenze dar. Diese Sätze können durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien reduziert oder anders festgelegt werden.